Geschichte des Umweltrechts
In den 50er- und 60er Jahren hat das Wirtschaftswachstum zu einer Zunahme der Umweltbelastung geführt. (Gewässerverschmutzung, Lärmbelastung und Luftbelastung) Damals waren die Kantone für den Umweltschutz verantwortlich, diese waren jedoch mehrheitlich untätig, weshalb der Bund eingreifen musste. Damit der Bund die entsprechende Kompetenz erhalten hatte, musste zuerst eine Bestimmung in der Verfassung geschaffen werden (Art. 24 septies). (Hofer 2012) Am 6. Juni 1971 wurde diese Verfassungsänderung an der Volksabstimmung mit einem überwältigendem Mehr von 92.7% angenommen (Schweizerische Bundeskanzlei 1971). Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wird der Artikel 74 dem Umweltschutz gewidmet.
Das Umweltschutzgesetz wurde am 7. Okt. 1983 von den eidgenössischen Räten verabschiedet, 12 Jahre nach der Annahme der verfassungsrechtlichen Grundlage und ist seit dem 1. Januar 1985 in Kraft (USG 2022). Der Inhalt und die Ziele der Verfassungsnorm sind sehr allgemein: Nicht nur der Schutz des Menschen wird formuliert, sondern auch seine natürliche Umwelt, wie Tiere & Pflanzen, Luft, Klima, Boden, Wasser und Lebensräume. Das USG wird als Delegations- oder Rahmengesetz verstanden und wird in vielzähligen Verordnungen konkretisiert. (Hofer 2012 / Vorlesungsskript FHNW).