Bewilligung / Bescheinigung

  • Betriebsbewilligung und Empfängerbewilligung zur Entgegennahme von Sonderabfällen, anderen kontrollpflichtigen Abfällen und nicht VeVA-klassierten Abfällen vom Amt für Umwelt Kanton Thurgau (Gültigkeit bis 31.01.2029)
  • Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güter-Kraftverkehr / Bundesamt für Verkehr, ausgestellt in Bern am 17.11.2016
  • Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen-Kraftverkehr / Bundesamt für Verkehr, ausgestellt in Bern am 7.11.2016
  • Strahlenschutzkurs zur Erlangung des Sachverstandes für den Umgang mit geschlossenen Strahlenquellen in der Mess- und Regeltechnik / Suva Luzern, 11.09.2013 Sicherheitsbeauftragte, Kurs 24./25.November 2011

Kurse

Diese Verordnung richtet sich an Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen und regelt den Transport von Personen und Gütern auf der Strasse, ihre Weiterbildung sowie die Anforderungen an die Weiterbildungsstätten (CZV 2022, Art. 1).

Die Mitarbeitenden des Unternehmens erfüllen die Anforderung der Weiterbildung. Ausserdem wird darauf geachtet, dass die Chauffeure auch interessante und für die Firma relevante Kurse absolvieren.

  • Online Kurs: Sicherer Umgang mit Li-Ionen-Batterien 2. November 2023
  • Suva «Der Unfall eines temporären Mitarbeitenden vor Gericht» 19. August 2022
  • LiBA Protect Forum, Olten, 7. Februar 2020
  • Strahlenschutzrechtliche Fortbildung 30. Oktober 2019
  • SVEB 1 Kursleiterin, September 2018
  • Sicherheitsbeauftragte, Fortbildungskurs, 10. April 2018

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Seit Jahren ist die Huber Industrieabfälle GmbH Mitglied der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des VSMR Die Schweizer Recycler. Es wird das Ziel verfolgt, die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu senken – dies branchengerecht, praxisorientiert und praxisnah. Mit Branchenexperten und in Zusammenarbeit mit der Suva verfügt der VSMR über ein überbetriebliches Sicherheitssystem, das die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS 6505, ASA Richtlinie) erfüllt und von der zuständigen Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS genehmigt wurde. (EKAS Nr. 42) 

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